Cornelia Noack
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
Sie suchen nach fachkundiger Beratung rund um Ihren Nachlass und Ihre letztwillige Verfügung? Als langjährig erfahrene Anwältin bin ich Ihre optimale Ansprechpartnerin für die Vertretung Ihrer Interessen wenn es um Ihre Pflichtteilsansprüche, ein Erbscheinsverfahren oder der Verwaltung und Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaften geht. Dabei befasse ich mich selbstverständlich auch mit der Auslegung und Vollstreckung von Testamenten und helfe Ihnen, erbrechtliche Streitigkeiten umfassend außergerichtlich und gerichtlich zielführend zu lösen.
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung des Zugewinnausgleichs. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch in Ihrem Scheidungsverfahren. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
2003-2007 Studium der Rechtswissenschaften in Mainz
2009-2011 Referendariat am Landgericht Wiesbaden
2011 Fachanwaltslehrgang Familienrecht
2012 Kanzleigründung Kanzlei Cornelia Noack
2018 Fachanwältin für Familienrecht
2019 Freie Mitarbeiterin in der Kanzlei Reinders
2022 Fachanwaltslehrgang Erbrecht
2022 Kontaktanwältin und Referentin des ISUV e.V.